Straflager Wauwilermoos
© Patrick Schlenker 2013 / 2026
Das Straflager Wauwilermooss war für viele Internierte ausländische Soldaten die Hölle auf Erden. Neben den zum Teil katastrophalen Unterbringungsbedingungen wurde die Gefangenen schickaniert, mussten sich fragwürdigen Bedingungen stellen und wurden körperlich wie auch sexuell misshandlet. Einzelschicksale werden später in diesem Thema behandelt, sind z.Z. in Arbeit.
Illustration Straflager Wauwilermoos - © Patrick Schlenker 2026
Das Straflager in Wauwilermoos, östlich von Sursee im Kanton Luzern, war eines von drei Internierungsstraflagern, in welchem internierte alliierte Soldaten Strafen wegen Fluchtversuchen oder anderer Vergehen zu verbüssen hatten. Die beiden anderen Lager befanden sich in Hünenberg und Les Diablerets. Dazu gab es die regulären Internierungslager.
Die Einweisung nach Wauwilermoos war in der Regel keine „normale“ Internierung mehr, sondern eine Strafmassnahme innerhalb des Schweizer Internierungssystems. Betroffen waren vor allem Internierte, die als „disziplinarisch schwierig“ galten, gegen Lagerregeln verstossen hatten oder bei Fluchtversuchen aufgegriffen worden waren. Für viele Betroffene war gerade diese Einordnung bitter, weil sie sich nicht als Kriminelle sahen, sondern als Soldaten, die zurück zur eigenen Truppe wollten.
Gerade bei britischen und Commonwealth-Angehörigen gab es neben Notlandungen und Abstürzen auch die Gruppe der sogenannten „Evaders“, also Soldaten, die aus italienischer Kriegsgefangenschaft entkommen waren und in die Schweiz gelangten. Viele von ihnen betrachteten die Schweiz nur als Zwischenstation.
Erstellt wurde das Lager 1940 und war unter der Aufsicht der Schweizer Armee. Von Anfang an kämpfte die Anlage gegen seinen schlechten Ruf, da die Meinung herschte, der Platz wäre gerade gut genug für ältere und unfähige Offiziere. Erst nach dem Krieg wurden die Missstände im Lager bekannt. Wauwilermoos war von Beginn an ein Ort, an dem sich vieles staute: schlechte Infrastruktur, ein feuchter Standort, wenig Kontrolle und eine Lagerführung, die Regeln nicht nur durchsetzte, sondern oft als Druckmittel gebrauchte. Das führte zu einem Klima, in dem nicht einzelne Vorfälle das Problem waren, sondern der Alltag selbst.
Die spätere Aufarbeitung zeigte auch: Missstände waren nicht völlig unsichtbar. Es gab Berichte, Beschwerden und Inspektionen. Dass trotzdem lange wenig geschah, ist ein Teil der Geschichte. Es ging nicht nur um eine Person, sondern auch um ein System, das zu langsam reagierte.
Im Hintergrund die Baracken 24 und 31 im Sektor Wauwilermoss im Winter 44 / 45 - Kolorierung Patrick Schlenker 2026
Das Lager, bestehend aus 22 Baracken wurde Tag und Nacht von Soldaten der Schweizer Armee mit Hunden bewacht. Die von einem Unteroffizier geführte Wachthundenabteilung war 10 Mann stark und unterstand dem direkten Befehl des Kommandanten. Dazu kamen 47 Gewehrtragende als Wachtruppen (Stand 13.2.45) Um das Lager waren mehrere Reihen Stacheldraht angebracht. Die einwandigen Baracken waren aus Holz erstellt und boten Platz für maximal 50 Personen. Diese waren mit einfachen Betten mit Strohfüllung ausgestattet worden. Einzig Offizieren standen mit Stroh gefüllte Matrazen zu. Durch den Umstand, dass das Lager auf einem Mitte 19. Jahrhundert trockengelegten Sees befand, standen die Internierte oftmals Knöcheltief im Schlamm. Dazu kam Nässe, Kälte und Schmutz im Dauerzustand. Wer draussen arbeiten oder antreten musste, stand oft in durchnässter Kleidung und kam dann in ungeheizte oder schlecht isolierte Baracken zurück. Das ist einer der Gründe, weshalb in Berichten immer wieder von hoher Krankheitsquote, Schwäche und allgemeinem Verfall die Rede ist. Sanitäre Anlagen gab es kaum und waren äusserts Mangelhaft. Die Latrinen bestanden aus einfachen Gräben in der Erde.
Hinzu kamen Probleme, die in solchen Anlagen schnell kippen: Ungeziefer, schlechte Waschmöglichkeiten und die ständige Nähe vieler Menschen auf engem Raum. Unter diesen Bedingungen reichen kleine Auslöser, damit Streit, Gewalt und Missbrauch zunehmen.
Legende Übersichtsplan
1: Porte Schötz
2: Porte Egolzwil
3: Porte Santenberg
5: Baracken Sanfenberg / spezial Baracken
8: Baracken Sanfenberg / spezial Baracken
9: Baracken Sanfenberg
10: Zimmerei, Coiffeur, und andere Handwerker
11: Lavabos und WC für die Gefangenen
13: Baracken Sanfenberg
21: Krankenstation
23: Baracken Sektion Wauwilermoos
25: Baracken Sektion Wauwilermoos
27: Baracken Sektion Wauwilermoos
29: Baracken Sektion Wauwilermoos
31: Baracken Sektion Wauwilermoos
A: Kommandobaracke
B: Fourier- und Depotbaracke
C: Militärpolizei
D: Wachbaracke
E: Magazin
F: Hundezwinger
G: Theater - Casino von Wauwilermoos
J: Pferdestallungen
K: Schweinestall
L: Das Loch
M: Lavabos und WC für das Wachpersonal
N-O: Unterkünfte der Wache
P: Magazin
R: Duschen
S: Küche
Der Übersichtsplan zeigt auch, dass das Lager wie eine kleine, abgeschlossene Welt funktionierte: mit eigenen Werkstätten, einem „Casino/Theater“ und klar getrennten Bereichen für Wache, Kommando und Gefangene. Gleichzeitig stechen Orte hervor, die in Erinnerungen eine besondere Rolle spielen: „Das Loch“ steht sinnbildlich für die Straflogik im Lager. Für Betroffene war nicht nur das Eingesperrtsein entscheidend, sondern die Unberechenbarkeit, wann und warum eine Strafe verhängt wurde.
Gartenarbeit für straffällige Interneirte im Straflager Wauwilermoos - Foto Bundesarchiv Bern - Kolorierung Patrick Schlenker 2026
Dass selbst Kleinigkeiten (Kleidung, Knöpfe, Ordnung) zu Arrest führen konnten, machte den Alltag zu einem permanenten Test, den man kaum bestehen konnte, wenn die Lagerführung Strafe suchte.
Neben der wenigen und schlechten Nahrung fehlte grösstenteils die medizinische Versorgung der Internierten. Auch der Zugang zu den Hilfpaketen des Roten Kreuzes und die Möglichkeit der Kommunikation per Brief mit der Aussenwelt wurde den Insassen verwehrt. Post und Pakete waren nicht Nebensache, sondern Überlebenslinie. Wenn Briefe ausblieben oder Hilfspakete nicht ausgehändigt wurden, ging es nicht nur um Hunger oder Mangel, sondern um Isolation. Für viele Internierte war das der Moment, in dem aus „Haft“ psychische Zermürbung wurde.
Gerade britische Internierte kannten oft bereits Gefangenschaft oder Fluchtwege (Italien, Alpen, Schlepperrouten). Wenn dann in der Schweiz plötzlich wieder Türen zu gingen und der Kontakt nach draussen abriss, empfanden das viele als Bruch: neutraler Boden, aber kein sicherer Boden.
Das Lager wurde durch unterschiedliche Inspektoren besichtigt. Militärarzt Major Humbert, Verantwortlicher Arzt für Internierte im Sektor Seeland, hatte schon in drei Berichten im Januar und Februar 1942 die "enorme Krankheitshäufigkeit" im Straflager Wauwilermoos bemängelt. "Die moralische Atmosphäre im Lager Wauwilermoos ist absolut unhaltbar." Hauptmann André Béguin hatte eine eigenen Strafenkatalog erstellt: 5 Tage Arrest für einen nicht zugemachten Knopf. Fünf Tage Arrest für nicht vollständige Kleidung bei Gang in den Waschraum uv.m. Der Strafenkatalog war mehr als Ordnungsliebe. Er machte aus dem Alltag ein System, in dem man ständig schuldig sein konnte. Gerade in Verbindung mit schlechter Nahrung, Krankheit und Schlafmangel hatten solche Strafen eine andere Wirkung als auf dem Papier: Sie waren nicht „fünf Tage“, sie waren fünf Tage mehr Kälte, mehr Hunger, mehr Angst. Obschon Major Humbert auch auf psychologische Defizite hinweis, verliefen seine Beschwerden über André Béguin in die Lehre, da Major Humbert kurz darauf die Dienststelle verliess.
Auch ein weiterer Bericht schon im Januar 1943 stelle dem Lager in Sachen Ordnung und Sauberkeit ein schlechtes Zeugnis aus. Die Inspektionen zeigen, dass Probleme erkannt wurden, aber nicht konsequent behoben. Manche Verbesserungen blieben punktuell, andere versandeten wieder. Für Betroffene wirkte das wie eine zweite Strafe: Es gab Regeln, Berichte und Zuständigkeiten, aber im Alltag änderte sich wenig. Ende 1944 erfolgte eine weitere durch Generaladjudant Ruggero Dollfus, als interimistischer Eidg. Internierungskommissär. Er stelle ebenfalls die schlechten sanitären Anlagen fest.
Dass sich Beschwerden über längere Zeit „im Kreis“ drehten, verstärkte auch die Macht des Kommandanten. Wer intern keine Hilfe fand, blieb abhängig von genau jenen Stellen, über die er sich beschwerte.
Andersrum lies Hauptmann André Béguin auch nichts aus, sich bei seinen Vorgesetzten über die Insassen zu beschweren, wie aus einem Brief an das Eidgenössische Kommissariat für Internierung und Hospitalisierung am 22. November 1944 tat. Cap. Béguin verstand die Beschwerde über Wauwilermoos als ungerecht und tendenziös. Aus seiner Sicht blendeten die Vorwürfe aus, unter welchen Rahmenbedingungen das Lager geführt wurde. Nnappe Mittel, strenge Vorschriften und der Auftrag, Disziplin durchzusetzen. Besonders beim Punkt „Kälte“ hielt er fest, dass die Baracken mit Holzöfen ausgestattet waren und eine ausreichende Temperatur grundsätzlich erreichbar gewesen sei. Er stellte dem die eigene Haltung des Schweizer Personals gegenüber: Man habe sich selbst bewusst eingeschränkt und teilweise sogar darauf verzichtet, eigene Räume zu heizen, während man den ausländischen Offizieren Brennmaterial zuteilte. Für Béguin war das ein zentraler Beleg dafür, dass nicht Schikane, sondern Pflichterfüllung und Zurückhaltung sein Handeln prägten.
Im Umgang mit den amerikanischen Internierten sah Béguin ein Grundproblem in deren Auftreten und Erwartungen. Er schilderte, dass sie sich weniger als Soldaten in einem militärischen Arrestregime verhielten, sondern als Anspruchsberechtigte, die Komfort einforderten. Er verwies auf aus seiner Sicht respektloses Verhalten gegenüber Einrichtung und Material, auf Drohungen und auf einen Ton, der mit militärischer Ordnung kaum vereinbar gewesen sei. Dass Sprachschwierigkeiten und die notwendige Durchsetzung von Regeln dann als „Brutalität“ ausgelegt wurden, deutete er als gezielte Umdeutung: Nicht das Lager habe übergriffig gehandelt, sondern das Schweizer Personal werde durch Vorwürfe und Empfindlichkeiten in die Rolle des Täters gedrängt.
Sein Gefühl, selbst unter Druck zu stehen, verstärkte sich laut seiner Darstellung durch das Umfeld ausserhalb des Lagers. Béguin nahm die häufigen Besuche amerikanischer Vertreter und einzelne Vorgänge als Hinweise wahr, dass Kontakte genutzt werden könnten, um Erklärungen zu beschaffen, Narrative zu formen oder Fluchten zu begünstigen. Damit, so seine Logik, habe die Lagerleitung nicht nur den Betrieb sichern müssen, sondern sich zugleich gegen politische und mediale Drohkulissen zu wehren. In dieser Perspektive erschien ihm Nachgeben als gefährlich, weil es als Schwäche ausgelegt worden wäre. Gleichzeitig liess er erkennen, dass eine Lösung gesucht werden müsse, die militärische Rechtsordnung und praktische Deeskalation verbindet, um die Lage zu stabilisieren und Schaden für die Schweiz zu vermeiden.
Die Baracken 24 und 31 im Sektor Wauwilermoss im Winter 44 / 45 - Kolorierung Patrick Schlenker 2026
Ein halbes Jahr zuvor, am 22. Februar 1944 kam es im Straflager, wie es in der offiziellen Pressemitteilung hies, zu einer Schlägerei: Während der Begehung eines ausländischen Nationalfeiertages ( Ausgangspunkt war die nachtraeglich erlaubte Feier der „Fete der Roten Armee“) unter entwichenen Kriegsgefangenen zu einer Schlägerei. Die zur Wiederherstellung der Ordnung herbeigerufene Schweizerwache wurde in Ausübung ihrer Pflicht angegriffen, sodass sie sich gezwungen sah von den Waffen, Gebrauch zu machen. Einige entwichene Kriegsgefangene wurden verletzt. Einer von ihnen ist am 24.2.44 seinen Verletzungen erlegen. Auch Wachtsoldaten wurden leicht verletzt. Eine militärgerichtliche Untersuchung ist im Gange.
Britische Internierte in Wauwilermoos
Zur Zahl der britischen Internierten speziell in Wauwilermoos gibt es nach aussen kaum saubere, vollständige Lagerlisten. Was sich aber klar sagen lässt: Briten (und Commonwealth-Angehörige) waren im Schweizer Internierungssystem präsent, und Wauwilermoos war als Straflager nicht auf eine Nation beschränkt.
In dokumentierten Fällen führt der Weg nach Wauwilermoos über Fluchtversuche, oft mit dem Ziel, wieder zu den Alliierten zu gelangen. Gerade bei britischen „Evaders“ spielte mit, dass sie sich bereits aus Gefangenschaft befreit hatten. Wer diesen Weg einmal gegangen ist, akzeptiert eine zweite Form von Gefangenschaft oft kaum noch.
Ein typisches Muster war: Ausgangsort im Berner Oberland oder in einem Internierungsort, Reise per Bahn Richtung Süden oder Westen, Grenzabsicht (Italien oder Frankreich), Auffliegen, militärische Strafe, anschliessend Straflager. Nicht jeder Versuch endete in Wauwilermoos, aber wer als „wiederholt“ oder „hartnäckig“ galt, hatte ein reales Risiko.
Innenansicht der Baracken für nicht Offiziere - Foto Bundesarchiv Bern / Kolorierung Patrick Schlenker 2026
Hauptmann André Béguin war 1897 in Neuenburg geboren und war im Juli 1941 Lagerkommandant geworden. André Béguin machte im Architekturbüro seines Vater eine Lehre als Zeichner. Mit seinem älteren Bruder, Jacques Béguin zerstritt er sich wegen des väterlichen Erbes und in Fragen der Politik. Jacques Béguin war Abgeordneter der liberalen Partei. Die erste Ehe wurde nach sieben Jahren im Jahr 1930 geschieden. Seine zweite Ehe kurze zeit später wurde 1936 geschieden.
Seine rechte Gesinnung war niemals ein Geheimnis. Zuerst war André Béguin Mitglied der rechtsradikalen "Jeunesses nationales Neuchâteloises. 1936 trat er der rechten "National Union" bei. 1937 wurde er zudem Chef der Sektion "Front National" in Yverdon. Am 15. Oktober 1937 wurde André Béguin wegen des Tragens einer Parteiuniform verurteilt. Daneben hatte André Béguin dauernd finanzielle Probleme. Selbst für seine Partei war er deshalb nicht mehr tragbar und wurde aus dieser ausgeschlossen. So wurde er wegen seiner finanziellen Lage und den Verlustscheinen zwischen 1931 und 1940 ausser Dienst gesetzt. Das hielt ihn aber nicht davon ab, diese trotzdem zu tragen. 1938 griff ihn die Polizei in La Chaux-de-Fonds auf, als er halb Zivil, halb in Uniform herumspazierte und erzählte, er sei Kommandant des Sektors La Ferriere.
Hauptmann André Béguin - Foto Bundesarchiv Bern - Kolorierung © Patrick Schlenker 2026
1940 wurde er auf eigenes Gesuch hin wieder in den aktiven Dienst gestellt. Über verschiedene Stationen der Artillerie und der FHD, wurde André Béguin der Internierungsbehörde zugeteilt. Zunächst Kommandant des Lagers Kalchrain, übernahm André Béguin das Straflager Wauwilermoos.
1942 stand Hauptmann André Béguin unter Spionageverdacht, da er dauernd mit einer Kamera unterwegs war. Am 28. Januar 1942 wurde er jedoch freigesprochen. Durch die Ermittlungen kamen jedoch vor allem seine politische Einstellung und die finanziellen Probleme zum Vorschein. Oberst Robert Jaquillard, Chef des Spionageabwehrdienstes der Armee, sprach sich in der Folge gegen die Beibehaltung von Hauptmann André Béguin als Kommandant des Lagers aus. der Bericht landete schlussendlich beim Chef des Rechtsdienstes des Eidg. Internierung Major Imer. Nach einer Inspektion des letzt genannten im Straflager Wauwilermoos, stellte dieser fest, Dass vor allem die Anschuldigungen von Sektorarzt Major Humbert zum grössten Teil übertrieben waren. Hauptmann André Béguin behielt seinen Posten.
Am 3. November 1944 schritt Generaladjudant und interimistischer Internierungskommissär Dollfus ein, als bekannt wurde, dass den internierten Amerikanern der Zugang zu den Gefangenenpaketen des amerikanischen Roten Kreuzes verwehrt wurde. Bei der Durchsuchung des Büros von Hauptmann André Béguin kamen grössere mengen an Genussmittel wie Kaffeebohnen, Schokolade, und Zigaretten zu Tage. Auch in seiner Privatwohnung wurde allerhand gefunden, wie Margarine eines amerikanischen Herstellers. Hauptmann André Béguin sagte aus, dass die Sachen bei Gelegenheit allen Internierten zukommen lassen wollte. Zudem wurden 483 Briefe der Internierten oder Angehöriger dieser nicht versendet, resp. nicht verteilt.
Nach weiteren Beschwerden und Druck der USA entschieden die zuständigen Grossrichter der Ter. Gerichte, dass zwei Dutzend US Soldaten aus dem Straflager in gewöhnliche Stammlager zurück zu versetzen sind. Der Grossteil von denen war nach Fluchtversuchen gestellt worden.
Erst am 31. Juli 1945 wurde Hauptmann André Béguin suspendiert und ab dem 5. September 1945 der Zutritt zum Lager verboten, da er anscheinend am 3.9.45 im Lager Akten verbrannt hatte. Am 24. September kam er in Untersuchungshaft.
Am 20. Februar 1946 verurteilte ihn das Zürcher Divisions-Gericht zu dreieinhalb Jahren Zuchthaus wegen verschiedenster Vergehen wie "des Betruges, des wiederholten Betrugsversuches, der wiederholten Veruntreuung, des Sichbestechenlassens, des wiederholten Missbrauchs, der wiederholten Urkundenfälschung, der wiederholten Fälschung dienstlicher Aktenstücke, der wiederholten Nichtbefolgung von Dienstvorschriften, des wiederholten Materialmissbrauchs und des wiederholten Ungehorsams."
Peter Kamber stellte in seinem Buch "Schüsse auf die Befreier" fest, dass es zu einfach wäre, nur André Béguin als Symbol der fürchterlichen Verhältnisse im Lager Wauwilermoos zu machen.
Es gab nach dem Krieg versuche aus den USA, André Béguin als Kriegsverbrecher vor Gericht zu bringen. Es blieb beim Versuch.
Quellen:
Bundesarchiv Bern
"Schüsse auf die Befreier" von Peter Kamber
"Infringing Neutrality " Roger Anthoine
