20. April 1945 06:30 / Merishausen
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Spitfire IX, Groupe de Chasse I/7 Provence über dem Elsass - Foto © Patrick Schlenker 2026
Am 20. April 1945, in den letzten Kriegswochen, war die Lage im Schweizer Luftraum erneut angespannt. Im Osten der Schweiz wurden wiederholt fremde Flugzeuge festgestellt. In den jeweils gefährdeten Zonen in der Ost- und Nordwetsschweiz wurde Fliegeralarm ausgelöst und Einsatzstaffeln der Schweizer Luftwaffe traten in Aktion. In diese Tageslage fiel bei Merishausen (Kt. Schaffhausen) die Notlandung eines französischen Jagdflugzeugs. Die amtliche Abendmeldung hielt den Sachverhalt in der Zusammenfassung fest:
In den Morgenstunden des 20. April 1945 ist bei Merishausen (Kt. Schaffhausen) ein französisches Flugzeug notgelandet. Der Pilot ist leicht verletzt und befindet sich in Spitalpflege. Im Verlaufe des Tages wurde das schweizerische Hoheitsgebiet erneut verschiedentlich überflogen, und zwar teils von amerikanischen, teils von englischen Flugzeugen, sowie von solchen, deren Nationalität nicht festgestellt werden konnte. Fliegeralarm wurde in den jeweils gefährdeten Zonen ausgelöst.
Die Notlandung war die Folge eines Einsatzes französischer Jagdkräfte als Teil der Royal Air Force über dem süddeutschen Raum. Der Pilot war Capitaine Heinrich Koechlin, geboren am 31. Januar 1915 und seit 1935 Berufsoffizier der französischen Marine. Zu Beginn des Krieges war er in der Marineaufklärung eingesetzt. Nach 1940 gelangte er nach Nordafrika, wurde dort auf Dewoitine 520 umgeschult und kam später nach Einführung der Spitfire direkt auf dieses Muster in den Einsatz.
Am 20. April 1945 wurden unter anderem auch Jagdaufgaben geflogen. Nach der Darstellung zum Tagesablauf starteten die Spitfire IX am Morgen um 06:35 Uhr von Strasbourg-Entzheim zum Einsatz in den Raum Reutlingen–Donaueschingen–Offenburg. Der Rückflug erfolgte gegen 07:55 Uhr. In rund 6000 Metern Höhe versagte der Motor der Spitfire IX, in der Koechlin flog. Er brach ab und drehte sofort nach Süden, um im Gleitflug die Schweiz zu erreichen. In der Einvernahme wurde festgehalten, dass er noch vor dem Rhein zu viel Höhe verlor, zur Notlandung gezwungen war und sich anfänglich in deutschem Gebiet wähnte.
Zerstörte Spitfire IX, Groupe de Chasse I/7 Provence - Foto Privarachiv / Kolorierung Patrick Schlenker 2026
Die Notlandung erfolgte im hügeligen Gelände bei Merishausen. Der Unfallhergang wird in den Akten als Abfolge von Hindernisberührung und anschliessendem Aufschlag beschrieben: Die Maschine streifte eine Tanne, prallte im sehr hügeligen Gelände auf, wurde in mehrere Teile gerissen und zerschellte. Das Flugzeug war danach vollständig zerstört. Koechlin überlebte mit einer Knieverrenkung und einer leichten Gehirnerschütterung und wurde nach dem Unfall ins Kantonsspital Schaffhausen transportiert. Dort wurde er am 23. April 1945 einvernommen.
Die Einvernahme enthält neben dem Einsatzablauf und dem Unfallhergang auch Angaben zur personellen und materiellen Lage der damaligen französischen Jagdverbände. Für die Gliederung wird festgehalten, dass Gruppen in Geschwader zusammengefasst werden und ein Geschwader in der Regel aus drei Gruppen besteht. Für die Gruppe- und Staffelstärken wird als Regel genannt: zwei Staffeln pro Gruppe, je Staffel 20 bis 25 Flugzeuge. Die Zahl der Piloten sei grösser als jene der Flugzeuge, die Bestände seien als ungenügend beurteilt worden. Zur Unterstützung und Instandhaltung wird pro Gruppe eine Personalzuteilung von rund 150 Mann genannt, zuständig für Unterhalt von Flugzeugen, Waffen und Funkgeräten sowie den Reparaturdienst. Für die Leistung der Spitfire IX werden im Bericht Zahlen genannt (u.a. eine Höchstgeschwindigkeit von 600 km/h auf 2000 Metern und die Motorcharakteristik des Merlin 66). Weiter ist vermerkt, dass Koechlin zwei Luftsiege gegen eine Me 109 G angegeben habe.
Der administrative Nachlauf in der Schweiz wurde im Juni 1945 abgeschlossen: Nach Eingang des Berichts des Territorialdienstes wurde der Erhalt verdankt; da bis dahin keine Schadenmeldung eingetroffen war, wurde die Angelegenheit vorläufig nicht weiter verfolgt. Damit ist der Fall Merishausen in den Schweizer Unterlagen als klarer Tatsachenkomplex greifbar: Notlandung eines französischen Jagdflugzeugs, Pilot verletzt in Spitalpflege, Maschine zerstört, eingebettet in einen Tag mit mehrfachen Überflügen und ausgelöstem Fliegeralarm.
Für die Einordnung des Falls ist die organisatorische Stellung der französischen Einheit innerhalb der RAF entscheidend. Mehrere französische Verbände der Freien Französischen Luftstreitkräfte wurden in die Royal Air Force integriert und als französisch bemannte, aber als RAF-Staffeln geführte Einheiten eingesetzt. Die Groupe de Chasse I/7 „Provence“ wurde am 1. Dezember 1943 als No. 328 Squadron RAF aufgestellt (aus Ajaccio/Korsika heraus) und war mit Spitfire ausgerüstet; sie folgte dem alliierten Vormarsch über Südfrankreich bis nach Deutschland und blieb bis November 1945 unter RAF-Kommando, bevor sie bei der Rückkehr unter französische Kontrolle aufgelöst bzw. zurückgeführt wurde.
Damit hängt auch die Frage der Hoheitszeichen zusammen. Solange diese Verbände als RAF-Staffeln geführt wurden, liefen Kennzeichnung und Verwaltung im RAF-Rahmen; die Flugzeuge trugen daher im Regelfall die RAF-Kennzeichnungen, wie sie für die Identifikation innerhalb der RAF üblich waren. Die Umstellung auf französische Kokarden ist an die Rückführung unter französische Kontrolle in der Nachkriegsphase gebunden und erfolgte im Zuge dieser organisatorischen Rücküberführung, nicht als singulärer Einsatztag mitten im Krieg.
